Die Polizei kontrolliert öfters im Straßenverkehr zufällig oder auch ganz gezielt Autofahrer. Dasselbe kann auch mit einer Person auf offener Straße passieren, das nennt man dann Personenkontrolle. Nicht selten stellt man sich die Frage: „Was habe ich gemacht?“, dabei muss kein Grund vorliegen, damit die Polizei eine Personenkontrolle durchführt. Manchmal reicht es schon zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein. Für solche Situationen und wie Sie mit einer Personenkontrolle umgehen können, was Ihre Rechte und Pflichten in so einem Moment sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wann darf die Polizei eine Person ohne Grund befragen?
In erster Linie darf die Polizei eine Person nie ohne Grund anhalten oder befragen. Sie benötigt keinen Grund, dieser muss kein akuter Verdacht sein, sondern kann auch zur präventiven Maßnahme gehören. Personenkontrollen dienen nicht zur Verfolgung von Straftaten, sondern sollen diese verhindern. Das bedeutet für jede Person, die kontrolliert wird, dass sie keine Fragen beantworten muss.
Bei präventiven Maßnahmen reicht es aus an einem bestimmten Ort zu sein von dem Gefahren ausgehen. Beispiel hierfür wäre eine Demonstration, bei der mit Ausschreitungen gerechnet wird. Länder müssen die Voraussetzungen für Kontrollen im Polizeigesetz selber festlegen. Das Bayrische Polizeiaufgabengesetz erlaubt es auch Kontrollen an Orten auszuführen, an denen Personen der Prostitution nachgehen.
Ausnahmesituationen lassen das Polizeirecht ausdehnen oder auf größere Gebiete zusprechen. In Hamburg erklärte die Polizei 2014 nach einer Ausschreitung einer linken Demonstration ein ganzes Stadtviertel zum „Gefahrengebiet“. In diesem Bereich benötigte die Polizei keinen besonderen Grund um eine Person zu kontrollieren.
Welche Fragen dürfen gestellt werden?
Bei einer Kontrolle ohne Begründung dürfen die Beamten zunächst nur die Identität feststellen. Das bedeutet, sie dürfen den Namen, Geburtstag und -ort, die Wohnanschrift und die Staatsangehörigkeit erfragen und sich den Personalausweis zeigen lassen. Wichtig: Den Personalausweis muss man als deutscher Staatsbürger nicht immer dabeihaben.
Die Beamten wissen natürlich, dass präventiv befragte Personen außer zu der Identität keine Fragen beantworten müssen. Häufig versuchen sie es dann mit unterschwelligen Fragen wie: „Na, wohin geht es noch?“ oder „Woher kommen sie jetzt?“, auf eine Antwort dürfen die Beamten hier nicht bestehen. Fragen zu der Person sollte man allerdings beantworten, ansonsten kann man damit rechnen, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Identität festzustellen. Dazu zählt das Mitnehmen auf die Polizeiwache.
Fazit
Wenn Sie sich in einer Personenkontrolle ungerecht behandelt gefühlt haben oder rechtliche Folgen auf Sie zukommen, obwohl Sie sich nicht falsch verhalten haben, können und sollten Sie sich rechtlichen Beistand suchen. Wenn Sie aus der Region Düsseldorf, Mettmann, Wuppertal kommen, können wir Ihnen Rechtsanwalt Dierk Lesch empfehlen.