Gefahrguttransporte erkennt man meist an den Symbolen de beispielsweise an einem LKW angebracht sind, aber was genau wird dort transportiert? Kann Jedermann solche Transporte durchführen oder benötigt man eine spezielle Qualifizierung? Genaueres erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Gefahrentransporte in Deutschland
Ein Gefahrguttransport kann im Deutschland auf viele verschiedene Arten stattfinden. Eine Beförderung gefährlicher Güter ist per LKW, Schiff, Bahn oder auch per Flugzeug möglich. Werden nur kleinstmengen transportiert, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen auch per PKW geschehen.
Was sind gefährliche Güter und was ein Gefahrguttransport?
Die Beförderung von Gefahrgut wird allgemein als Gefahrguttransport bezeichnet. Doch was genau sind gefährliche Güter? Die Vereinten Nationen (UN) haben in den „UN-Empfehlungen zum Transport gefährlicher Güter“ besondere Gefahrenmerkmale festgelegt.
So sind Stoffe, Gegenstände oder auch Gemische, die bei einer Beförderung die Sicherheit, Gesundheit oder das Leben von Menschen, Tieren oder der Umwelt gefährden, als Gefahrgut kategorisiert. Diese Stoffe oder Gegenstände besitzen aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften ein Gefährdungspotential.
Laut den durch die UN erstellten und international gültigen Gefahrgutklassen kann es sicher hierbei um giftige oder ätzende Stoffe, entzündliche Substanzen sowie um flüssige, gasförmige oder feste Stoffe handeln. Es gibt insgesamt 9 Gefahrgutklassen diese lauten wie folgt:
- Klasse 1 – Explosive Stoffe
- Klasse 2 – Gase und gasförmige Stoffe
- Klasse 3 – Entzündbare flüssige Stoffe
- Klasse 4 – Entzündbare feste Stoffe
- Klasse 5 – Entzündend wirkende Stoffe
- Klasse 6 – Giftige Stoffe
- Klasse 7 – Radioaktive Stoffe
- Klasse 8 – Ätzende Stoffe
- Klasse 9 – Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Rechtliche Grundlagen für einen Transport von Gefahrgut
In Deutschland bilden das „Gesetz zur Beförderung gefährlicher Güter“ und die „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt“ die rechtliche Grundlage im Umgang mit einem Gefahrguttransport.
Die nationalen Gefahrgutvorschriften für die Beförderung auf der Straße basieren auf den Beschlüssen des „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“.
Diese Verordnungen regeln alle Vorgabe in Bezug auf einen Gefahrguttransport. Die Kennzeichnung, die notwendige Ausrüstung oder die Maßnahmen bei einem Unfall sind hier nur einige der wichtigen Themenpunkte. Dabei ist es unerheblich, ob ein Gefahrguttransport per LKW, Schiff oder Bahn durchgeführt wird. Die gesetzlichen Vorgaben sind bei jeder Beförderung einzuhalten. Missachtungen der gesetzlichen Gefahrgutvorschriften können Bußgelder sowohl für den Fahrer als auch für den Fahrer als auch für den Beförderer nach sich ziehen. Die Geldbußen können dann zwischen 100 und 500 Euro liegen.
Wenden Sie sich für den Transport und Versand von gefährlichen Gütern idealerweise an einen Experten für den internationalen und nationalen Versand.