RWA – Wo kommen Sie zum Einsatz und Warum

Rauch- und Wärmeabzüge (RWA) sind in einer Vielzahl von Gebäuden in Deutschland notwendig, um im Brandfall Menschen und Eigentum zu schützen. Für viele Gebäude ist der Einbau einer RWA-Anlage vorgeschrieben. Da aber aus gutem Grund.

Warum wird eine RWA-Anlage benötigt?

Es gibt 4 wichtige Punkte, die eine RWA-Anlage, als wichtiger Bestandteil des Brandschutzes, mit sich bringt:

  1. Rettung von Menschenleben – Im Brandfall entstehen Rauch und Hitze, die sich rasch ausbreiten können. Rauch ist dabei besonders gefährlich, weil er die Sicht verhindert und giftige Gase enthält, die zum Tod führen können. Eine RWA-Anlage ermöglicht es, dass Rauch und Hitze schnell aus dem Gebäude abgeleitet werden, was den Menschen im Gebäude die Flucht ermöglicht und ihre Überlebenschancen erhöht.
  2. Effektiver Feuerwehreinsatz – Durch das Entfernen von Rauch und Hitze können Feuerwehrleute schneller und sicherer zum Brandherd vordringen, was ihre Effektivität bei der Brandbekämpfung erhöht.
  3. Schutz des Gebäudes – Die Ableitung der Hitze reduziert die Temperatur im Gebäude, was die Ausbreitung des Feuers verlangsamen und die Schäden am Gebäude begrenzen kann. Darüber hinaus können hohe Temperaturen auch dazu führen, dass Bauteile wie Stahlträger ihre Tragfähigkeit verlieren, was zum Einsturz des Gebäudes führen kann. Eine RWA kann solche strukturellen Schäden vermindern.
  4. Minimierung von Rauchschäden – Rauch kann zu erheblichen Schäden an der Gebäudeeinrichtung und den darin gelagerten Waren oder Eigentum führen. Indem eine RWA den Rauch aus dem Gebäude abführt, kann sie auch diese Schäden reduzieren.

In welchen Gebäuden sind RWA-Anlagen Pflicht?

Die Verpflichtung zur Installation einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage in Gebäuden ist in Deutschland in verschiedenen Vorschriften und Normen festgelegt. Die genauen Anforderungen können von Bundesland zu Bundesland variieren und hängen von der Art und Nutzung des Gebäudes ab. Klären Sie daher im Vorfeld mit dem Bauamt und Ihrem Brandschutzexperten ab, welche genauen Anforderungen für Ihr Bauprojekt vorgeschrieben sind.

Im Allgemeinen gilt jedoch, dass RWA in folgenden Gebäudetypen vorgeschrieben sind:

  • Versammlungsstätten: Das können z.B. Kinos, Theater, Konzerthallen, Sporthallen, Kirchen usw. sein.
  • Verkaufsstätten: Hierunter fallen z.B. Einkaufszentren, Kaufhäuser und Supermärkte.
  • Beherbergungsstätten: Zum Beispiel Hotels und Herbergen.
  • Krankenhäuser und Pflegeheime.
  • Schulen und andere Bildungsstätten.
  • Tiefgaragen und andere unterirdische oder teilunterirdische Anlagen.
  • Industriegebäude: Fabriken, Werkstätten, Lagerhallen etc., insbesondere wenn sie eine bestimmte Größe oder Komplexität überschreiten.
  • Hochhäuser und andere großflächige Gebäude: In vielen Bundesländern sind RWAs in Gebäuden ab einer bestimmten Höhe oder Grundfläche vorgeschrieben.

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