Erbrecht ist ein Thema was jeden Menschen in Deutschland irgendwann einmal betreffen wird. Es kommt nach einem Todesfall meist dazu, dass die Frage geklärt werden muss, wer erbt nun was? Mehr zu diesem interessanten Thema erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Grundlagen des Erbrechts
Das Erbrecht ist als subjektives Recht ein Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte für den Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden. Den Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person bei ihrem Tod auf eine oder mehrere Personen befasst.
Sachrecht
Das Erbrecht ist in Artikel 14 des Grundgesetzes ausdrücklich garantiert. Es ist jedoch im Grundgesetz nur aus traditionellen Gründen wie in der Weimarer Reichsverfassung erwähnt . Der Inhalt und die Schranken des Erbrechts bestimmen sich nach den einfach-rechtlichen Vorschriften. Grundrechtlich gesichert sind die Testtierfreiheit, die auch durch die Privatautonomie gedeckt wird und das Erbrecht der Verwandten.
Das deutsche Erbrecht ist im Wesentlichen im fünften und letzten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Da jeder Mensch stirbt, ist das Erbrecht von großer allgemeiner Relevanz. Gleichzeitig hat es aktuell eine große wirtschaftliche Bedeutung. Pro Jahr werden in Deutschland Gegenstände im Wert von 400 Milliarden Euro vererbt. Neben der Regelung im fünften Buch finden sich auch in anderen Büchern des BGB und außerhalb des BGB erbrechtliche Normen. Darüber hinaus regelt das Erbschaftsteuergesetz die Besteuerung des erbrechtlichen Sachverhaltens.
Ist kein Testament oder Erbvertrag wirksam errichtet, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie ist in Deutschland auf natürliche Personen beschränkt und erkennt den Fiskus, der eine juristische Person ist, als Erben nur dann, wenn keine andere Person Erbe wird. Der Fiskus erbt also auch dann, wenn die Erbschaft vom letztmöglichen Erben ausgeschlagen wurde.
Der Erbe hat die Kosten der Bestattung zu tragen. Haben alle Erben ausgeschlagen, haftet der nächste unterhaltspflichtige Angehörige nach § 1615 BGB trotz Ausschlagung für die Bestattungskosten. Aufgrund des Bestattungsgesetzes des jeweiligen Landes haben zudem bestimmte nahe Angehörige die Bestattung durchzuführen. Den nahen Angehörigen steht das Recht zur Totenfürsorge zu. Dies beinhaltet die Auswahl von Bestattungsart und Ort sowie die Grabgestaltung umfasst.
Fazit
Wenn Sie im Thema Erbrecht Schwierigkeiten oder Rechtstreitigkeiten haben, würde ich Ihnen raten einen Anwalt für Erbrecht dazu zu beziehen. Wie sie im vergangenen Beitrag gelesen haben, ist dieser Themenbereich äußerst Komplex und erfordert eine gute Juristische Bildung.