Teil III der Brandbekämpfung – Organisatorischen Brandschutz

Eine wichtige Säule des Brandschutzes ist der organisatorische Brandschutz. Dessen Ziel ist es, die Gefahr einer Brandentstehung zu minimieren, Maßnahmen zur Schadenbegrenzung zu planen und eine Rettung gefährdeter Personen sicherzustellen. Im Brandfall ist es deshalb erforderlich, schnell und angemessen zu reagieren. Wissen Sie und Ihre Mitarbeiter was im Ernstfall zu tun ist? Im folgenden Beitrag möchte ich Ihnen den organisatorischen Brandschutz näherbringen, damit Sie gut vorbereitet sind.

Brandprävention

Erfolgreiche Brandprävention basiert auf drei Säulen. Dazu gehört der anlagentechnische, der bauliche und der organisatorische Brandschutz. Der organisatorische Brandschutz dient also zunächst als vorbeugende Schutzmaßnahme vor Bränden und Brandrauch. Allerdings verfolgt dieser ebenfalls das Ziel, die Brandschäden so gering wie möglich zu halten und Personen zu schützen die sich in Gefahr befinden.

Aus diesem Grund zählen zu den wichtigsten Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes:

  • Die Konzeption einer Brandschutzverordnung
  • Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes
  • Die regelmäßige Unterweisung der Arbeitnehmer im Brandschutz
  • Die Planung von Flucht- und Rettungswegen
  • Die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten
  • Die Ausbildung von Brandschutzhelfern
  • Die Durchführung von Brandschutzübungen

Zugleich dient der organisatorische Brandschutz zur Überprüfung der Wirksamkeit der anlagentechnischen und baulichen Brandschutzmaßnahmen.

Das müssen Sie beachten

Der Brandschutzbeauftragte soll die Gefahren eines Brandes frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen vorschlagen können. Gehen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz nach dem bewährten Prinzip vor und erfassen Sie zunächst alle brandrelevanten Fakten. Dazu gehören:

  • Die Räume und deren Einrichtung, Mobiliar, gelagerte Waren usw.
  • Die ständig oder vorübergehend anwesenden Personen
  • Inwiefern Personen mit Einschränkungen sich selbstständig retten können
  • Die Arbeitsplätze und Tätigkeiten samt den dazugehörenden Geräten, Maschinen usw.
  • Die vorhandenen Waren, Materialien, Substanzen, Abfällen usw. und deren Brandklassen
  • Die vorhandenen Einrichtungen zum anlagentechnischen Brandschutz
  • Die Festlegung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen sowie Notausgängen
  • Die Einteilung in Brandabschnitte

Wann benötigen Sie einen Brandschutzbeauftragten?

Verantwortlich für die Arbeitssicherheit und somit auch für den Brandschutz in einem Betrieb ist der Arbeitgeber. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Pflichten des Arbeitgebers festgeschrieben. Weil eine bundesweite Regelung auf Gesetzesebene fehlt, herrscht beim Thema Brandschutzbeauftragter oft eine gewisse Unsicherheit. Manchmal wird er mit dem Brandschutzhelfer gleichgesetzt, diese Annahme ist allerdings falsch.

Fazit

Sie können sich als Arbeitgeber, die Aufgabe einen Brandschutzbeauftragten zu stellen sehr einfach machen. Es gibt sogenannte externe Brandschutzbeauftragte die, die Arbeit übernehmen, die Sie ansonsten übernehmen müssten. Wie bereits aufgezählt, ist die Liste an Aufgaben, die ein Brandschutzbeauftragter übernehmen muss lang und die meisten Arbeitgeber haben nicht die Zeit, die diese Aufgaben fordert.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert