Einige Personen sind aufgrund der befürchteten Kosten zögerlich, einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Es ist wahr, dass Anwaltsdienstleistungen kostenpflichtig sind, wie alle anderen Dienstleistungen auch. Indes, indem man sich im Voraus über die Anwaltskosten informiert, kann man unerwartete Überraschungen vermeiden. Oftmals wird festgestellt, dass die erwarteten Kosten des Anwaltshonorars tatsächlich überschätzt wurden.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz legt die Anwaltsgebühren fest, aber es ist kompliziert und für Laien schwer zu verstehen. Glücklicherweise ist es nicht notwendig, das Gebührenrecht vollständig zu verstehen. Ein Gespräch mit dem Anwalt über die erwarteten Kosten kann hilfreich sein, und er wird Ihnen gerne weitere Informationen geben.
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt kostenlos ist. Tatsächlich wird auch das Erstberatungsgespräch berechnet. Es ist möglich, eine Pauschale zu vereinbaren, oder der Anwalt richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Verbraucher darf eine Beratung höchstens 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten. Meist sind die tatsächlichen Kosten jedoch niedriger. Wenn Sie sich entscheiden, das Mandat an diesen Anwalt zu übergeben, werden die Beratungsgebühren mit den zukünftigen Kosten verrechnet.
Gerichtliche Vertretung
Ihr Anwalt kann Sie auch vor Gericht vertreten. Hierfür kann er eine 1,3-fache Verfahrensgebühr in Rechnung stellen, wobei eine bereits angefallene Geschäftsgebühr angerechnet wird. Weitere Gebühren können hinzukommen, wie eine 1,2-fache Gebühr für die Vertretung bei Gerichtsterminen und eine zusätzliche 1,0-fache Gebühr bei Vergleichen. Für die Berechnung der Gebühren ist der Gegenstandswert des Gerichtsverfahrens ausschlaggebend.
Die wichtigsten Informationen zur gerichtlichen Vertretung:
- Die Kosten variieren nicht stark zwischen den Anwälten.
- Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz legt die Kosten für die gerichtliche Vertretung fest.
- Bei zivilrechtlichen Fällen wird der Streitwert für die Berechnung der Kosten herangezogen.
- Sie können eine Gebührenvereinbarung mit Ihrem Anwalt treffen, die es ihm ermöglicht, höhere Gebühren zu verlangen.
Außergerichtliche Tätigkeiten
Für rechtliche Beratungen können Sie sich an einen Anwalt wenden. Wenn Sie Verbraucher sind, dürfen Beratungsgespräche höchstens 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten, es sei denn, Sie haben eine individuelle Beratungspauschale vereinbart. Für außergerichtliche Vertretungen können Gebühren zwischen 0,5 und 2,5 berechnet werden, wobei der Gegenstandswert als Grundlage genommen wird. Hierzu gehören beispielsweise schriftliche Korrespondenzen mit Ihrem Arbeitgeber.
Die wesentlichen Informationen zur außergerichtlichen Tätigkeit:
- Ihr Anwalt kann außergerichtlich für Sie arbeiten, z.B. durch das Verfassen von Schreiben oder Beratungen.
- Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz legt die gesetzlichen Gebühren fest.
- Es können auch Stundensätze vereinbart werden.
- Die Höhe des Stundensatzes variiert je nach Komplexität des Falles.
- Es kann auch eine Pauschale vereinbart werden.
Das Anwaltshonorar ist nicht gleichbedeutend mit dem Gewinn des Anwalts. Es ist wichtig zu verstehen, dass auch Anwälte Ausgaben haben, wie Miete, Haftpflichtversicherung und Personalkosten.
Scheuen Sie also nicht davor, einen guten Anwalt zu konsultieren, wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen.